Impfauskunftspflicht seit 07.09.2021 beschlossen

Am 07.09.2021 hat der Bundestag die Impfauskunftspflicht beschlossen.

Dies gilt zunächst nur für den Einsatz von Mitarbeitern in KITAS, Schule, und Pflegeheimen.

Wir überlassen unsere Mitarbeiter in diesen Bereichen und praktizieren seit langen schon die Dokumentation und Nachweispflicht zur Masern-Schutzimpfung.

Auch bei der Impfung gegen COVID erwarten wir diese Impfung, bevor ein Mitarbeiter in diesen Bereich eingesetzt wird. Dies dient lediglich zum Schutz aller, sowohl Mitarbeiter des Kunden als auch unserer Mitarbeiter.

Wir möchten unsere Bewerber aber schon jetzt darüber informieren, dass bei Einsätzen in der Gemeinschaftsverpflegung in allen Bereichen wir darauf Wert legen, um nicht nur den gesetzlichen Bestimmungen zu folgen, sondern die Gesundheit aller Mitarbeiter liegt uns am Herzen.

Daher möchten wir Sie bitten, wenn noch nicht geschehen, lassen Sie sich Impfen und tragen somit dazu bei, dass auch SIE das Risiko für alle Bevölkerungsgruppen, von Klein bis Groß, minimieren.

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